Droht der BILD-Zeitung die größte Abmahnwelle, die es je gegeben hat?
Von Arno Lampmann, 18. Januar 2012
Der Axel Springer Verlag plant offenbar, am 23.06.2012 eine Gratis-Ausgabe der BILD an alle Haushalte in Deutschland zu verteilen. Betroffen davon seien „ca. 41 Millionen Haushalte inkl. Werbeverweigerer“.
Darauf weist der Kölner Kollege Andreas Schwartmann in seinem Blog hin.
Kostenlose BILD an alle Haushalte – grundsätzlich zulässig
Aber nicht nur das. Der Kollege macht ebenfalls darauf aufmerksam, dass die geplante Aktion der Bild-Zeitung zwar grundsätzlich zulässig sein dürfte. Und zwar auch gegenüber so genannten “Werbeverweigerern”, die womöglich einen entsprechenden Aufkleber “keine Werbung” an ihren Briefkästen angebracht haben.
Erst kürzlich hat nämlich das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm, Urteil vom 14.07.2011, Az. I-4 U 42/11) entschieden, dass der Aufkleber “Keine Werbung” nicht für kostenlose Zeitschriften und Anzeigenblätter gilt. (Unser Kurzbericht dazu hier)
Aber nicht bei ausdrücklichen Widerspruch des Betroffenen
Völlig zurecht weist der findige Kollege Schwartmann jedoch auf eine Entscheidung des Landgerichts Lüneburg (LG Lüneburg, Urteil vom 30.9.2011, Az. 4 S 44/11) das aktuell im September 2011 entschieden hat, dass
„das Zusenden von Postwurfsendungen gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt.“
Das bedeutet, dass man sich die kostenlose Zusendung der Bildzeitung (die natürlich zu einem großen Teil auch Werbung enthält) nicht gefallen lassen muss, wenn man dies nicht möchte.
Gemäß der Rechtsprechung des Landgerichts Lüneburg ist dafür jedoch Voraussetzung, dass man dem Springer-Verlag ausdrücklich mitteilt, dass man die Zusendung der Bildzeitung nicht wünscht. Würde die Bild-Zeitung entgegen dieser ausdrücklichen Aufforderung im Juni dennoch zugestellt, stellte dies eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, die einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Springer-Verlag auslösen dürfte.
Einen entsprechenden Unterlassungsanspruch könnte man in letzter Konsequenz mit einer Abmahnung oder sogar mit einer Klage gerichtlich durchsetzen. Dankenswerterweise hat der Kollege Schwartmann ein Musterschreiben ins Internet gestellt, mit dem Betroffene dem Springer-Verlag die kostenlose Zustellung der Bild-Zeitung untersagen können.
Es drohen 41 Millionen Abmahnungen
Wenn sich genug Leute gegen eine kostenlose Zustellung der Bild-Zeitung wenden würden, müsste der Springer-Verlag seine geplante Aktion noch einmal überdenken. Denn es dürfte organisatorisch an Unmögliches Grenzen, bestimmte Haushalte einzeln von der Belieferung auszunehmen.
Zöge die Bild-Zeitung ihre Maßnahme jedoch – in gewohnter Bildzeitungsmanier – ungerührt durch, könnte ihr mit theoretisch 41 Millionen potentiellen Unterlassungsgläubigern die größte Abmahnwelle aller Zeiten bevorstehen. (la)
Diesen Artikel teilen:
Diskussion zu diesem Artikel:
41 Kommentare
Trackbacks für diesen Eintrag:
- BILD? Nein danke! - MatrixCrawlers Netz
- Droht der BILD-Zeitung die größte Abmahnwelle, die es je gegeben hat? | Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum | shared – Der Abfall, der bleibt
- Zustellung der BILD Zeitung verhindern Nachtrag | Dentier's Welt
- Blog, Allgemein, Bild Zeitung, Bild kostenlos, 60. Geburtstag, Axel-Spinger Verlag, kostenlos, Lampmann Behn Rosenbaum, Unterlassungsklage, RA, Rechtsanwälte | Mehrtexte
- Dedalus Root » BILD für ALLE..?
- BILD für ALLE(inkl. Werbeverweigerer!!!1111) - inQuake Forum
- Keine BILD in meinen Briefkasten! » Fort Vinci
- B*LD will uns totschmeißen « … Kaffee bei mir?
- daily essence.... vom 20.01.2012 | meinekleineApfelkiste.de
- Anonymous
- BILD – Keine Verdienst an mir! | Gratiswurst.de
- Wochenspiegel für die 3. KW., das war die Bildzeitung, der Kuschelverteidiger und das Abhören bei Skype…… | Heymanns Strafrecht Online Blog
- 60 Jahre “BILD”: Ärger um kostenlose Sonderausgabe | GeschichtsKombinat
- Bildersturm « Rheinrecht








RA Andreas Schwartmann
18. Januar 2012 um 23:15 ·
Der findige Kollege bedankt sich natürlich bei dem noch schlaueren Kollegen Seidlitz für die Rechtsprechungs-Hinweise.
Jens
19. Januar 2012 um 12:47 ·
Reicht es nicht einfach aus einen Aufkleber an den Briefkasten zu machen: “Keine Bild-Zeitung erwünscht” o.ä.??
D
19. Januar 2012 um 13:05 ·
Danke für die Information! Wie muss diese Abmahnung aussehen, wenn sich mehrere Personen den Briefkasten teilen? Also bei einer WG oder einem Ehepaar? Müssen dann alle genannt werden und unterschreiben, deren Namen auf dem Briefkasten stehen, oder reicht es, wenn einer es in Vertretung macht?
Frank Kemper
19. Januar 2012 um 13:23 ·
Ich bin gespannt. Erstens habe ich auf meinem Briefkasten stehen “keine Werbung und kostenlose Gratiszeitungen”, zweitens kannte ich das Thema “Abmahnung” bislang nur als wettbewerbsrechtliche Maßnahme. Kann ein einzelner Bürger “Bild” überhaupt abmahnen?
Heiner
19. Januar 2012 um 15:22 ·
Für manche scheint eine Bild-Zeitung im eigenen Briefkasten auf einer Stufe zu stehen mit einem Koran in der Latrine von Abu Ghraib. Aber vielleicht fällt ja für Sie die ein oder andere Abmahngebühr an.
fgit03
19. Januar 2012 um 16:25 ·
Das Musterschreiben verlinkt bei mir auf eine zerstörte Datei. Liegt der Fehler bei mir oder ist die Datei tatsächlich nicht ereichbar?
WR
19. Januar 2012 um 16:25 ·
http://twitpic.com/894yc6
Würde DIESER Disclaimer etwas bringen?
( Eine Sammel-Abmahnung – deren Erlös zu 95% an einen guten Zweck gespendet würde … ginge das?)
Christina Zeiler
19. Januar 2012 um 16:47 ·
Hallo,
ich würde dem Axel Springer Verlag auch gerne widersprechen, damit er mit mir nicht indirekt Geld verdient.
Nun bleiben für mich aber trotz kurzer Recherche noch ein paar Fragen offen:
Wie muss ich dem Springer-Verlag die Zustellung untersagen? Reicht ein Fax oder muss diese zwangsläufig postalisch erfolgen?
Reicht ein “formloses” Schreiben meinerseits nach der Vorlage von Herrn Schwartmann oder muss so eine Unterlassung durch einen Rechtsanwalt erfolgen?
Vielen Dank und liebe Grüße,
Christina
lifesoundsreal
19. Januar 2012 um 16:49 ·
Reicht diese Lösung nicht, um der kostenlosen BILD-Zeitung zu entgehen?
http://www.lifesoundsreal.de/2012/01/keine-kostenlose-bildzeitung-aufkleber.html
Enrico
19. Januar 2012 um 17:26 ·
Ganz ehrlich? Das ist der größte Schwachsinn den ich bisher auf einem LAW-Blog gelesen habe. Die Abmahnerei ist in unserem Land doch eh schon in ekelerregende Spähren vorgestoßen, muss man dann für so eine Aktion noch die Vorlage geben? Welch riesiges Unheil uns doch erwartet wenn ein kostenloses Exemplar der BILD-Zeitung im Briefkasten liegt… Klar, ich mag die auch nicht aber hat man nichts sinnvollers zu tun als das?
Aryavarta
20. Januar 2012 um 16:05 ·
„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“
Jean Claude Junker
Sicher, es ist nur eine Zeitung, aber wo fängt es an, und wo wird es enden?
Vanessa
21. Januar 2012 um 18:44 ·
Nun, das Problem ist ein ganz anderes, als nur eine kostenlose Zeitschrift verschickt zu bekommen.
Bei einer Reichweite von über 40 Millionen Exemplaren und Kosten von 4 Mio € für eine ganzseitige Werbung und sicherlich zahlreichen versteckten Werbehinweisen, Produkt Placement, usw usf. ist davon auszugehen, dass die Bild Zeitung bzw. Springer von diesem “kostenlosen Geschenk” sehr stark profitieren wird – und sowas muss man einfach nicht unterstützen. Auch dass die Bild Zeitung sich mit solchen Spirenzchen rühmen wird und dass das wahrscheinlich auch dazu führen wird, dass die Bild Zeitung wieder etwas verharmlost wird (wird sie ja schon gerade in der Wulffdebatte, wo sie sich so präsentiert, als wäre sie eine ernstzunehmende Zeitung). Wozu sowas unterstützen, sei es auch mit dem eigenen Stillschweigen, wenn man auch einfach mal das Maul aufmachen und sich weigern kann?
Jost Jahn
19. Januar 2012 um 18:38 ·
Schön wäre es das ganze als Textdatei und nicht als PDF zu haben.
nk
19. Januar 2012 um 18:41 ·
„könnte ihr mit theoretisch 41 Millionen potentiellen Unterlassungsgläubigern die größte Abmahnwelle aller Zeiten bevorstehen“
„theoretisch“ könnte uns auch der Himmel auf den Kopf fallen m(
Arno Lampmann
19. Januar 2012 um 18:41 ·
Aufrichtigen Dank für Ihre Kommentare. Informativ, unterhaltsam, direkt. Typische LBR-Blog-Leser eben!
Einige Antworten zu gestellten Fragen:
1.
Keiner muss irgendwen abmahnen. Es ging nur darum Möglichkeiten aufzuzeigen, wie man sich gegen die “Wohltat” des Springer-Verlags wehren kann. Und , was passieren KÖNNTE, wenn sich genug Leute wehren.
2.
Ein unterschriebenes Fax mit der entsprechenden Adresse müsste ausreichen. Jede Person müsste die Aufforderung persönlich unterzeichnen.
2.
Auch Privatpersonen können “abmahnen”, wenn sie einen Unterlassungsanspruch haben. Müssen muss man aber gar nichts (s.o.).
3.
Ein Aufkleber könnte auch reichen. Die typischen Aufkleber “Keine Werbung” reichen aber nicht. Ob der Aufkleber “keine Gratiszeitungen” reicht, halte ich nicht für eindeutig, da BILD ja keine typische “Gratiszeitung” ist.
Ein Aufkleber “Keine BILD” oder ähnlich müsste aber genügen.
4.
@WR: Eher nein. S.o.
5.
@lifesoundsreal: Ja, das müsste reichen.
Dentier
19. Januar 2012 um 19:23 ·
Die BILD Zeitung darf man nicht verharmlosen. Sie ist ein gefährliches politischen Instrument. In der BILD werden Hetzkampagnen gegen Minderheiten und Schwächere (Griechen) gestartet und ganz aktuell auch mal ein Bundespräsident angepinkelt. Die BILD hält sich gelegentlich nicht an Ethik, Recht und Gesetz und muss von diesem die Grenzen aufgezeigt bekommen.
fischfresse
21. Januar 2012 um 10:06 ·
Die Politik muss einschreiten! Christian Wulff soll ein paar deutliche Worte auf die Mailbox von Kai Dieckmann sprechen. Oder: Claudia Roth enteignet Springer!
Sabine Siehl
21. Januar 2012 um 20:14 ·
ich finde, man sollte auf jeden Fall etwas dagegen tun. Bei 41 Mio Exemplaren, abzgl. 2.7 Mio, die normalerweise verkauft, ist die deutliche Mehrheit unerwünschte Post. Und wieviele Bäume müssen für über 30 Mio unerwünschte Exemplare gefällt werden, wie sieht die CO2-Bilanz dafür aus etc. etc. Also von daher betrachtet ist dies schlecht für die Umwelt und den Kopf. Habe den Link für den tollen Blogbeitrag auch gerade auf Twitter #noBILD gepostet
ambee
22. Januar 2012 um 17:29 ·
da die gesamtauflage aller deutschen tageszeitungen bei ca. 20mio liegt, kann ich mir nicht vorstellen, dass in den druckereien genug kapazitäten vorhanden sind, um einmalig über nacht die produktion zu verdreifachen.
heinz
23. Januar 2012 um 19:07 ·
irgendwann,reicht es mit der “Bild”
die große Macht?”Regierungsmacht?”-Meinungsmacher-?!
http://de.myspace.com/572548182/photos/albums/bildzeitung/1261380
eule70
24. Januar 2012 um 03:01 ·
Danke für die Info.
41 Mio Widersprüche oder Abmahnungen wird BILD zwar nicht bekommen, denn die leider sehr zahlreichen Menschen, die es täglich kaufen, werden sich freuen, es einmal kostenlos gleich morgens in ihrem Briefkasten zu haben. Aber es wäre sehr wichtig, BILD diese Riesen-Aktion und Riesen-Werbeeinnahme möglichst zu erschweren.
Rose Kreuzberg
24. Januar 2012 um 17:37 ·
Danke für die juristischen Hinweise. Ich möchte die BILD- Zeitung nicht, auch nicht kostenlos. Die Verschmutzung meines Briefkastens werde ich untersagen.
Ich hoffe, es schließen sich Viele dieser Aktion an.
Martin v. Löwis
24. Januar 2012 um 18:12 ·
Unter http://keine-bild-fuer-alle.de kann man sich jetzt leicht einen Brief nach der Vorlage von Andreas Schwarzmann erzeugen lassen.
Klaus
12. April 2012 um 09:40 ·
Hallo.
Hier kommt noch ein Link mit Infos zu dieser Aktion.
http://campact.de/bild/ml1/mailer
Da kann man den Widerspruch auch gleich online an die Bild senden.
David
13. April 2012 um 12:50 ·
“Es drohen 41 Millionen Abmahnungen”
haha, das Niveau der BILD wird in diesem Artikel gehalten. Einfach lächerlich diese nahezu apokalyptische Panikmache!
Ralph
24. Juni 2012 um 11:58 ·
Ich habe über Alle gegen Bild die Aufford., am 23.6.12 keine Bild einzuwerfen, abgeschickt und die Bild dennoch bekommen. Jetzt werde ich die Bild abmahnen, mal sehen, was die Gerichte meinen. Danke für das Urteil des LG Lüneburg. Weiter so.
Arno Lampmann
24. Juni 2012 um 19:02 ·
Melden Sie sich doch mal dazu, wie der Axel Springer Verlag darauf reagiert hat.