Birgit Rosenbaum II

Rechtsanwältin Birgit Rosenbaum II

Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Birgit Rosenbaum II kontaktieren

0221/2716733-0
E-Mail schreiben

Rechtsanwältin Rosenbaum ist eine der drei Gründungspartner der Kanzlei und seit 2004 als Anwältin tätig.

Sie steht zahlreichen Unternehmen bei dem Schritt von der realen Welt in die virtuelle Welt zur Seite und begleitet die Gestaltung von Internetpräsenzen mit rechtlichem Rat. Außerdem unterstützt sie Unternehmen bei der Verteidigung ihrer Rechte im Wettbewerb und im Bereich des Urheber- sowie Markenrechts.

In ihrer Freizeit engagiert sich Frau Rosenbaum in Schulen im Rahmen von rechtlichen Informationsveranstaltungen über Problemstellungen im Internet für Lehrer, Eltern und Kinder.

Mitgliedschaften:

  • KAV - Kölner Anwaltverein e.V. - Mitglied im Ausschuss Junger Anwälte
  • DAV - Deutscher Anwaltverein e.V.
  • GRUR - Deutsche Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V.

Archiv des Autors: Birgit Rosenbaum II


  • Postfach als Widerrufsadresse nicht ausreichend

    Der BGH hat in einer Presseerklärung (zu einem Urteil vom 25. Januar 2012 – VIII ZR 95/11) klargestellt, dass es ausreiche, ein Postfach als Widerrufsadresse im Rahmen der Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen …


  • Haftungsregelungen bei Fotografen – ein gefährliches Gebiet

    Heute möchten wir über die Gefahren von Haftungsfreistellungen im Bereich der professionellen Fotografie berichten. Leider kommt es immer wieder vor, dass Fotografen zur Übernahme unabsehbarer Haftungsrisiken aufgefordert werden. Hierbei ist …


  • Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen auf Facebook

    Es war zu erwarten, dass die wettbewerbsrechtliche Realität auch vor der Facebook-Welt keinen Halt macht. Seit einiger Zeit liegen uns die Belege hierfür in Form wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen vor. Facebook ist …


  • Admin-C haftet – nicht immer und wahrscheinlich auch nicht immer öfter

    In der Pressemitteilung des BGH heißt es “Bundesgerichtshof zur Haftung des Admin-C”. Die Berichte in der Bloggerwelt mit Überschriften wie “Haftung des Admin-C bejaht” lassen auf eine sensationelle Entscheidung hoffen. …