Vorher wissen, was unsere Leistung kostet
Auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit voraussichtlich anfallender Kosten legen wir für unsere Mandanten höchsten Wert. Das gilt für die Vergütung unserer Arbeit aber natürlich auch in Bezug auf mögliche Kosten, die bei Gerichten, Behörden oder womöglich beim Gegner anfallen und gegebenenfalls vom Mandanten zu tragen sind.
Wir bieten unseren Mandanten die folgenden Abrechnungsmodelle an:
- Für eine Erstberatung berechnen wir ein pauschales Honorar von 240 € netto (285,60 € brutto). Die Erstberatung besteht aus einem ersten Gespräch und der Erörterung der Sach- und Rechtslage mit dem Ziel, den Umfang des Beratungsbedarfs zu bestimmen.
- Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei dieser Abrechnungsmethode richten sich die entstehenden Kosten nach dem Streitwert der Angelegenheit. Falls wir gerichtlich für Sie tätig werden, ist die Abrechnung nach dem RVG immer zwingend, wenn eine etwaige Honorarvereinbarung hinter den gesetzlichen Gebühren zurückbleiben würde.
- Vereinbarung eines Stundenhonorars. Eine Abrechnung nach Stunden bietet sich an, wenn der Umfang der Tätigkeiten noch nicht feststeht, etwa dann, wenn eine längerfristige Zusammenarbeit bzw. Beratung gewünscht ist. Unser Stundensatz beträgt 240 € netto (285,60 € brutto) pro Stunde. Unsere Mandanten können sich darauf verlassen, dass sie vor Arbeitsbeginn über den voraussichtlichen Zeitaufwand informiert werden. Eine minutengenaue Abrechnung mittels unserer modernen Zeiterfassung gewährleistet zudem eine genaue Nachprüfbarkeit der abgerechneten Leistungen.
- Vereinbarung eines Pauschalhonorars. Eine pauschale Vergütung ist sinnvoll, wenn sich der Umfang des Arbeitsaufwands von vorne herein abschätzen lässt und es sich um ein einmaliges Projekt handelt. Für unsere Mandanten besteht so höchste Planungssicherheit.
